Maßgebend für die Einhaltung der Rücktrittsfristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim verantwortlichen Leiter der Maßnahme oder bei seinem Stellvertreter, sofern ein solcher benannt wurde. Andere Personen sind nicht dazu autorisiert, Rücktritte oder Anmeldungen entgegenzunehmen.
1. Erfolgt ein Rücktritt seitens des/der verbindlich angemeldeten Teilnehmers/in mehr als acht Wochen vor dem offiziellen Beginn der Veranstaltung, so entsteht keine Zahlungsverpflichtung.
2. Erfolgt der Rücktritt zwischen vier und acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so muss eine Zahlung in Höhe von 30 Prozent der Teilnahmegebühr geleistet werden.
3. Erfolgt der Rücktritt zwischen zwei und vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so muss eine Zahlung in Höhe von 65 Prozent der Teilnahmegebühr geleistet werden.
4. Erfolgt der Rücktritt zwischen einer und zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so muss eine Zahlung in Höhe von 90 Prozent der Teilnahmegebühr geleistet werden.
5. Erfolgt der Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, so muss eine Zahlung in Höhe von 100 Prozent der Teilnahmegebühr geleistet werden.
Sofern der Zurücktretende/die Zurücktretende bereits Zahlungen geleistet hat, werden diese in Höhe der aus den Punkten 1 – 5 resultierenden Zahlungsverpflichtung einbehalten. In bestimmten Fällen, deren Beurteilung im Ermessen der
Veranstaltungsleitung liegt, kann von den unter Punkten 1 – 5 getroffenen Regelungen zu Gunsten des Zurücktretenden/der Zurücktretenden abgewichen werden.
Mit der Anmeldung stimme ich der Datenschutzerklärung des Skiclub Laudenbach 1975 e.V. zu.